Kostenübernahme von Behandlungskosten Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die zahnärztliche Untersuchung der Schulkinder. Die Kosten für die Kontrolluntersuchung bei einem privaten Zahnarzt werden ebenfalls von der Gemeinde übernommen. Für eine Rückerstattung der Kosten ist der Gemeindeverwaltung die Rechnung des Zahnarztes abzugeben. Zu berücksichtigen ist, dass die Gemeinde gemäss dem Zahnarzttarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO einen Taxpunktwert von Fr. 2.80 vergütet und auf der Rechnung zwingend die Positionen 4008, 4009 oder 4010 aufgeführt sein müssen. Sollte ein höherer Taxwertpunkt verrechnet worden sein, sind die Mehrkosten durch die Eltern zu übernehmen. Behandlungskosten kieferorthopädische Eingriffe Generell werden an Behandlungskosten sowie kieferorthopädische Eingriffe keine Gemeindebeiträge ausgerichtet. In Härtefällen kann mit schriftlichem Gesuch ein Beitrag aus dem Winterhilfefonds beantragt werden. Ein entsprechendes Gesuch ist an die Jugend-, Kultur- und Sozialkommission Schüpfen zu richten. Schulzahnarzt Dr. med. dent. Jürgen Noack Leiernstrasse 3 3054 Schüpfen Tel. 031 872 10 50 Adresse Schulzahnpflege Schulzahnpflege Schüpfen Nadine Kästli Dorfstrasse 17 3054 Schüpfen Tel. 031 879 70 80 E-Mail
Kontakt | Seite empfehlen | Impressum | Datenschutz