Das oberste Organ der Einwohnergemeinde Schüpfen sind die Stimmberechtigen, die in der Regel an der Gemeindeversammlung handeln. Jedes Jahr finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt - im Mai/Juni für die Genehmigung der Rechnung und im November/Dezember für die Genehmigung des Budgets.
Erfordern es dringende Geschäfte, wird durch den Gemeinderat eine zusätzliche Gemeindeversammlung einberufen. Zudem kann ein Zehntel der Stimmberechtigen innert 60 Tagen die Einberufung einer Versammlung verlangen. Die Versammlungen werden jeweils so angesetzt, dass möglichst viele Stimmberechtigte daran teilnehmen können.
Über die an der Versammlung traktandierten Geschäfte werden die Stimmberechtigten ca. drei Wochen vor der Versammlung mit einem Mitteilungsblatt informiert, das in alle Haushaltungen verteilt wird. Zudem erfolgt die Publikation der Traktandenliste jeweils 30 Tage vorher im amtlichen Anzeiger Aarberg.
Zuständigkeiten der Gemeindeversammlung
Die Versammlung beschliesst:
Sofern Fr. 200'000.— übersteigend:
Voraussetzungen zur Stimmberechtigung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Schüpfen angemeldet sind, sind freundlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner haben Gelegenheit, der Gemeindeversammlung als Gäste zu folgen.