Abmeldung / Wegzug
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, bitten wir Sie, sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich am Schalter oder Online abzumelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Niederlassungsausweis
- Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalter)
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Bei einem Wegzug ins Ausland, ist uns der Ausländerausweis (Ausweise B & C) abzugeben. Sowohl für Schweizer als auch für Ausländer gilt, dass zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben ist.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
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Abstimmungen / Wahlen
Abstimmungen / Wahlen
Voraussetzung zur Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes ist das Schweizer Bürgerrecht, für das Gemeindestimmrecht müssen Sie während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und angemeldet sein.
Bei Abstimmungen werden Ihnen die Unterlagen 3 Wochen und bei Wahlen 10 Tage vor dem Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag zugestellt. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.
Es besteht die Möglichkeit, bis am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag, 10.00 Uhr Ihre briefliche Stimmabgabe bei der Gemeindeverwaltung zu deponieren (der Briefkasten ist angeschrieben).
Wenn Sie uns Ihre briefliche Stimmabgabe per Post zustellen, muss die Sendung bis spätestens am Freitagabend vor dem Abstimmungssonntag eintreffen. Bitte denken Sie daran, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Für die persönliche Stimmabgabe an der Urne gelten die folgenden Öffnungszeiten der Stimmlokale:
- Schüpfen, Gemeindeverwaltung, So. 10.00-12.00 Uhr
- Ziegelried, Schulhaus, So. 10.00-11.45 Uhr
Am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag ab 12.00 Uhr werden die Resultate durch den aufgebotenen Stimm- bzw. Wahlausschuss ermittelt.
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Adressauskünfte
Adressauskünfte
Benötigen Sie eine Adressauskunft?
Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin gestützt auf die Weisung Datenschutz und Informationssicherheit Namen, Vornamen, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang bekannt.
Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss jedoch ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen, um die Angaben zu erhalten. Diesbezügliche Unterlagen sind der Anfrage beizulegen.
Hinweise:
- Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.
- Listenauskünfte bedingen ein Gesuch an den Gemeinderat.
Gebühr:
- Fr. 10.00 in Briefmarken oder gegen Rechnung
Download:
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Alters- und Pflegeheim
Alters- und Pflegeheim
Das Alters- und Pflegeheim Schüpfen wurde 1989 eröffnet und liegt in einer wunderschönen ländlichen Umgebung.
Mit seinen 38 Einzelzimmern, einer Wohngruppe Alter, einer Wohngruppe Pflege und einer Wohngruppe Demenz bietet es Wohn- und Lebensraum für 44 betagte und teils pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner.
Kontakt:
Alters- und Pflegeheim Schüpfen
Sägestrasse 10
CH-3054 Schüpfen
Telefon: 031 879 51 51
Fax: 031 879 51 50
E-Mail
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Altersbeauftragte/r / Altersfragen
Altersbeauftragte/r / Altersfragen
Kontakt Altersbeauftragte:
Melanie Mazenauer
p. Adr. Gemeindeverwaltung
3255 Rapperswil
Natel 076 202 04 69
E-Mail mazenauermelanie@gmail.com
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Altersleitbild
Altersleitbild
Im Altersleitbild 2019 werden die aktuellen und zukünftigen demographischen und gesellschaftlichen Herausforderungen für unsere Gemeinden formuliert, sowie Leitgedanken und strategische Ziele in 6 Handlungsfeldern erläutert. Das Altersleitbild bildet die Planungsgrundlage für die kommunale Alterspolitik der nächsten 5 Jahre.
Das Altersleitbild 2019 kann auf der Webseite des Seniorenrates eingesehen werden. Wünschen Sie ein Exemplar in der Druckversion, melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung Schüpfen.
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Anmeldung / Zuzug
Anmeldung / Zuzug
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Anmeldung Schweizer/in
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.
Bitte bringen Sie für die Anmeldung die folgenden Unterlagen mit:
- ID / Pass
- Impfausweis, falls ein Hund im Haushalt lebt
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.00 pro volljährige Person.
Anmeldung Ausländer/in
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, bitten wir Sie, sich bereits innert 8 Tagen seit dem Zuzug anzumelden.
Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- gültiger Pass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
- Kopie Arbeitsvertrag
- Impfausweis, falls ein Hund im Haushalt lebt
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 25.00 zzgl. Kosten für Ausländerausweis pro volljährige Person.
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Benutzung öffentlichen Grundes
Benutzung öffentlichen Grundes
Wenn Sie die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund planen, ist hierzu eine Bewilligung des Gemeindepolizeiorgans erforderlich.
Ihr Gesuch für die Durchführung einer entsprechenden Veranstaltung reichen Sie bitte spätestens 30 Tage vorher schriftlich beim Gemeinderat ein. Das Gesuch muss die folgenden Angaben beinhalten:
- Veranstaltungstitel
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungsbeginn und -ende
- Veranstaltungsprogramm
- Erwartete Besucherzahl
- Veranstaltende Organisation
- Verantwortliche Person
Die Miete für die beanspruchte Fläche wird gestützt auf Art. 23 des Gebührenreglements festgelegt.
Download:
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Datenschutz / Datenauskünfte / Datensperre
Datenschutz / Datenauskünfte / Datensperre
Die Gemeinde Schüpfen führt im Rahmen der gesetzlichen Aufträge und Vorschriften verschiedene Datensammlungen. Die wichtigste Datensammlung stellt die Einwohnerkontrolle dar, in welcher sämtliche Schüpfenerinnen und Schüpfener registriert sind.
Die Gemeinde Schüpfen ist sowohl an die kantonalen Datenschutzvorschriften als auch an die zusätzlichen kommunalen Vorschriften gebunden.
Datenschutzaufsichtsstelle
Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen wird jährlich durch die eingesetzte, externe Datenschutz-Aufsichtsstelle überprüft und in einem Bericht zu Handen der Gemeindeversammlung festgehalten. In Schüpfen wird diese Aufgabe durch die ROD AG wahrgenommen.
Bekanntgabe von Daten
Listenauskünfte
Die Gemeinde kann gestützt auf Art. 1 des Datenschutzreglementes an private Personen systematisch geordnete Daten (Listen) bekanntgeben. Die erstmalige Bekanntgabe einer Listenauskunft erfolgt ausschliesslich auf Verfügung und setzt ein schriftliches Gesuch an den Gemeinderat voraus.
Einzelauskünfte
Einzelauskünfte an Private werden auf schriftliches Gesuch hin erteilt, wenn sie ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen können.
Auskünfte an Behörden
Personendaten werden anderen Amtsstellen weitergegeben, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Hinweis:
- Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.
Recht auf Einsicht
Jede Person kann in das Register der Datensammlungen Einsicht nehmen und Auskunft verlangen, welche Daten über sie in einer Datensammlung bearbeitet werden.
Nachstehend finden Sie das Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Schüpfen sowie das offizielle Gesuchsformular der Gemeinde Schüpfen.
Download:
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Einbürgerung - Informationen
Einbürgerung - Informationen
Download:
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Familienergänzende Betreuungsangebote
Familienergänzende Betreuungsangebote
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Feuerwehr
Feuerwehr
Die Feuerwehr Schüpfen bekämpft Feuer-, Elemantar- und andere Schadenereignisse, insbesondere Öl-, Gas- und Chemieunfälle in der Gemeinde.
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr sind der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt.
Benötigen Sie die Hilfe der Feuerwehr in einem Notfall dann wählen Sie den Feuerwehrnotruf 118.
Bei Fragen zu Organisation, Personalrekrutierung oder allgemeinen Auskünften wenden Sie sich an den Kommandaten:
Thomas Tüscher
Ziegelried 359, 3054 Schüpfen
Tel. 079 451 59 75
feuerwehr@schuepfen.ch
Online Abmeldung Feuerwehrübung
Möchten Sie sich online für eine Feuerwehrübung abmelden, dann klicken Sie hier.
Download:
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Feuerwerk
Feuerwerk
Feuerwerk - Bewilligungspflicht von bestimmten Kategorien
Erwerbsschein/Abbrandbewilligung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 4 und T2 (neu seit 01.01.2014)
Für den Erwerb und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, die eine grosse Gefahr darstellen, gelten seit dem 1. Januar 2014 neue Regeln. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 und pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2 ist neu ein Verwendungsausweis notwendig. Dies betrifft pyrotechnische Gegenstände, die nur für das Abbrennen durch Personen mit Fachkenntnissen im gewerblichen Gebrauch vorgesehen sind. Feuerwerkskörper, die im Detailhandel erhältlich sind, gehören nicht in diese Kategorie.
Wer pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 4 und T2 erwerben will, muss einen Erwerbsschein oder eine Abbrandbewilligung beantragen. Die beiden Formulare dazu sind auf der Internetseite der Kantonspolizei Bern elektronisch abrufbar.
Das Gesuch um Erwerbsschein ist bei der Wohnsitzgemeinde, dasjenige für die Abbrandbewilligung bei der Gemeinde des Abbrandortes einzureichen.
Nach der Vorprüfung leitet die Gemeinde das Gesuch an die Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Postfach 7571, 3001 Bern, weiter. Die Kantonspolizei prüft anschliessend das Gesuch hinsichtlich den Anforderungen gemäss der Sprengstoffgesetzgebung.
Kontakt bei Fragen:
Kantonspolizei Bern
Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe
Tel: 031 634 73 81
E-Mail
Feuerwerk Bewilligung
Gem. Art. 16 Gemeindepolizeireglement vom 2. Juni 2010 ist es ausser am 31. Juli, 1. August und an Silvester untersagt, ohne Bewilligung des Polizeiorgans der Gemeinde (Ortspolizeibehörde), nach 22.00 Uhr Knallkörper und Feuerwerk jeglicher Art abzubrennen.
Möchten Sie dennoch ein Feuerwerk abbrennen (z.B. für ein Hochzeit)?
Stellen Sie der Sicherheitskommission Schüpfen ein schriftliches Gesuch.
Folgende Angaben müssen in Ihrem Gesuch enthalten sein:
- Veranstaltungstag und genauer Zeitrahmen
- Gewünschter Veranstaltungsort
- Beschreibung der Aktivitäten, Zweck des Anlasses
- Verantwortliche Person, inkl. Mobilenummer
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen.
Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.
Sie können die entsprechenden Formulare bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder direkt im Internet herunterladen.
Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Jugendschutzkonzept
- Getränkekarte
- Hygienekonzept (muss am Anlass vorliegen)
Die Gemeindeschreiberei prüft Ihre Eingabe und leitet das Gesuch an den Regierungsstatthalter zur abschliessenden Beurteilung weiter.
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Gemeindebibliothek
Gemeindebibliothek
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Jugendarbeit Schüpfen
Jugendarbeit Schüpfen
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Der Einwohnergemeinde Schüpfen, sowie der Kirchgemeinde ist es wichtig, dass den Kindern und Jugendlichen aus Schüpfen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung angeboten werden kann. Deshalb haben sie gemeinsam der Jugendwerk GmbH den Auftrag erteilt eine attraktive Kinder- und Jugendarbeit in Schüpfen sicherzustellen.
Jugendwerk
Das Jugendwerk bezweckt die Förderung von wirkungsstarker Kinder- und Jugendarbeit. Insgesamt deckt das Jugendwerk mit aktuell 16 Fachstellen die Kinder- und Jugendarbeit von 34 Gemeinden im Kanton Bern ab. Das Jugendwerk verfügt über einen grossen Erfahrungsschatz, ein zeitgemässes Konzept und einen grossen Ideen- und Materialpool.
Ziel des Jugendwerks ist Kinder und Jugendliche attraktive und fördernde Freizeitangebote zu bieten sowie Junge Menschen für die Verantwortungsübernahme zu motivieren und darin zu unterstützen. Um diese Ziele zu erreichen setzt das Jugendwerk auf Animation, Partizipation und Vernetzung. Durch Aktivitäten wie Segway fahren, Styling mit Fotoshooting oder einer Gruseltour werden prägende Erfahrungen vermittelt. Der Einbezug von jugendlichen Freiwilligen stellt ein wichtiger Faktor zeitgemässer und bedürfnisorientierter Jugendarbeit dar. Auch die Vernetzung mit den Schulen, der Kirche und den Gemeinde ist dem Jugendwerk ein wichtiges Anliegen. Dadurch können Projekte entstehen, welche nur gemeinsam möglich sind.
Hauptangebote Jugendwerk Schüpfen
Angebot |
Altersstufe |
Zeitpunkt |
Jugendtreff |
7. - 9. Klasse |
2-3x im Monat
Freitags 19:30-22:30 Uhr
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Teens Up |
4.-6. Klasse |
1x im Monat
Mittwochs 17:30-19:30 Uhr
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Kidzz |
1.-3. Klasse |
1x im Quartal
Mittwoch
12:00-14:00 Uhr
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Ferienaktivitäten |
Diverse Altersgruppen |
Das Jugendwerk organisiert in Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen und Gruppen in den Frühlingsferien verschiedene Ferienaktivitäten.
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Sommerlager |
3.-6.Klasse |
letzte Sommerferienwoche
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JungleiterInnen Schulung |
7. Klasse |
November |
Kontakt:
Jugendarbeit Schüpfen
Cyrill Begni
Kirchgemeindehaus Hofmatt
3054 Schüpfen
Tel: 031 872 06 23
E-Mail schuepfen@jugendwerk.ch
Homepage https://s.jugendwerk.ch
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Kindertagesstätte & KiBon
Kindertagesstätte & KiBon
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Mitteilungsblatt
Mitteilungsblatt
Die Gemeinde Schüpfen informiert sämtliche Schüpfnerinnen und Schüpfner regelmässig über allerlei Wissenswertes aus der Gemeinde und den Gemeindebehörden. Das Mitteilungsblatt dient jeweils auch als Botschaft zu Handen der Gemeindeversammlungen.
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Musikschule Lyss
Musikschule Lyss
Sie möchten Ihr Kind musikalisch ausbilden lassen? Wenden Sie sich bitte an die Musikschule Lyss.
Informationen und Kontakt:
Regionale Musikschule Lyss
Kirchenfeldstrasse 7
3250 Lyss
Tel. 032 384 31 87
Fax 032 384 31 88
E-Mail
Schulleitung: Flurin Tschurr
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Mütter- und Väterberatungsstelle
Mütter- und Väterberatungsstelle
Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.
Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch oder Telefon 031 552 16 16.
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Ortspolizei / Polizeiorgan der Gemeinde
Ortspolizei / Polizeiorgan der Gemeinde
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Neben Bund und Kantonen sind dazu auch die Gemeinden auf vielfältige Weise tätig.
Die Grundlagen polizeilicher Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden sind dabei weit verstreut: Teils handeln die Gemeinden in Ausübung bundesrechtlicher oder kantonaler Bestimmungen und Aufgabezuweisungen, teils wenden sie autonom gesetztes Recht an.
Das Polizeiorgan der Gemeinde Schüpfen ist der Gemeinderat. Das Polizeiorgan nimmt die gemäss kantonaolem Polizeigesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Sicherheits- und Verkehrspolizei wahr.
Download:
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Pass / Identitätskarte
Pass / Identitätskarte
Seit 1. März 2010 können keine Pässe und Identitätskarten mehr bei der Gemeinde beantragt werden.
Weitere Infos über das neue Antragsverfahren finden Sie über die erwähnten Links.
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Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag
Patientenverfügung – um sicher zu sein
Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden zu können. Mit einer Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen vor und hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Die Patientenverfügung erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige, da sie nicht um die Frage ringen müssen: «Was hätte der oder die Verunfallte gewollt?»
Hinterlegung bei der Gemeinde
Eine Hinterlegung auf der Gemeinde ist eher ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 h während 365 Tagen im Jahr zur Verfügung gestellt werden könnte.
Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag ist ein neues Instrument. Darin kann eine handlungsfähige Person vorausschauend festlegen, wer sie vertreten soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist, wie zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Sie kann eine natürliche oder juristische Person als Vertreterin bezeichnen, die für sie im Fall der Urteilsunfähigkeit die persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten erledigen soll.
Hinterlegung bei der Gemeinde
Eine Hinterlegung ist analog zur letzwilligen Verfügung gegen eine Gebühr von Fr. 35.00 möglich.
Patientenverfügung ausführliche Version, Kurzversion und Hinweiskarte z.B.
www.fmh.ch
www.pro-senectute.ch/angebote (Docupass)
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Pilzkontrollstelle Schüpfen
Pilzkontrollstelle Schüpfen
Die Pilzkontrolle ist eine wichtige freiwillige Dienstleistung der Gemeinde im Rahmen der Lebensmittelpolizei.
Die Gemeinden Schüpfen, Grossaffoltern, Meikirch, Rapperswil und Seedorf haben sich zu einer Pilzkontrollstelle zusammen geschlossen.
Die Pilzkontrollstelle Schüpfen verfügt über diplomierte VAPKO-Kontrolleure, die Ihr Pilzgut fachmännisch und kostenlos begutachten.
Die Pilzkontrollstelle befindet sich im Schulküche, Oberstufenzentrum, Sägestrasse 4, 3054 Schüpfen. Bitte beachten Sie die publizierten Kontrollzeiten, zu welchen Sie ohne Anmeldung die gesammelten Pilze kontrollieren lassen können.
- Pro Tag und Person dürfen maximal zwei Kilogramm (2 kg) Pilze gesammelt werden.
- Die Pilze nach Arten getrennt vorlegen, besonders bei grosser Menge.
- Pilze gehören nicht in Plastiksäcke, sondern in luftdurchlässige Behälter (z. B. Flechtkorb).
Pilzsammelverbot
Gestützt auf einen Entscheid des Regierungsrates wurde die Schonzeit während den ersten 7 Tagen im Monat per 1. Juli 2012 aufgehoben. Pilze können seither ohne zeitliche Beschränkung gesammelt werden.
Öffnungszeiten
Die Pilzkontrollstelle für die Gemeinden Schüpfen, Grossaffoltern, Meikirch, Rapperswil und Seedorf, welche sich im Oberstufenzentrum, Sägestrasse 4, 3054 Schüpfen befindet, findet wie folgt statt:
Samstag, 16. August 2025- Sonntag, 16. November 2025
jeden Samstag und Sonntag
von 17.00 - 18.00 Uhr
Ausserhalb den offiziellen Kontrollzeiten ist eine Kontrolle nur nach telefonischer Vereinbarung mit den Pilzkontrolleuren möglich.
Kontakte
Kontrolleure |
Andreas Loosli, Suberg
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079 278 22 79 |
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Pascal Lehmann, Walperswil |
079 521 66 24
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Übersicht der Sammelvorschriften der Schweiz.
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Rotkreuz-Fahrdienst
Rotkreuz-Fahrdienst
Rotkreuz-Fahrdienst
Anfragen für Fahrten sind nur noch an die regionale Stelle des SRK zu richten:
SRK Kanton Bern, Region Seeland - Berner Jura
Unterer Quai 23
2502 Biel/Bienne
Tel. 032 341 80 80
Öffnungszeiten: Mo bis Fr 8.30 – 11.30 Uhr und 14 – 16 Uhr
E-Mail fahrdienst-seeland@srk-bern.ch
Download:
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Schulräume mieten
Schulräume mieten
Haben Sie Interesse, einen der folgenden Schulräume für einen Anlass zu mieten?
Unterstufenzentrum:
- Gymnastikraum im Kindergarten
- Pavillon
- Schulzimmer
- Mostikeller
Oberstufenzentrum:
Für die Bewilligung ist die Gemeindeverwaltung in Absprache mit der Schulleitung zuständig. Für eine Reservationsanfrage reichen Sie uns bitte das offizielle Gesuchsformular ein.
Die Schulräume stehen bis 17.00 Uhr grundsätzlich der Schule zur Verfügung.
Gebühren:
Die Gebühren können Sie der Benützungsverordnung entnehmen. Es wird grundsätzlich zwischen kommerziellem/nicht kommerziellem Anlass und einheimischen/auswärtigen Personen unterschieden.
Download:
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Schwimmbad Schüpfen
Schwimmbad Schüpfen
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Selbsthilfe, Suchthilfe & Prävention
Selbsthilfe, Suchthilfe & Prävention
Selbsthilfe BE informiert und berät im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern kostenlos rund um das Thema Selbsthilfe.
In einer Selbsthilfegruppe schliessen sich Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation oder mit demselben Anliegen zusammen. Die Gruppe funktioniert selbstbestimmt und eigenverantwortlich. Die Selbsthilfe ist eine wertvolle Ergänzung zu anerkannten medizinischen und therapeutischen Angeboten und damit ein wichtiger Bestandteil im modernen Sozial- und Gesundheitssystem.
Selbsthilfe BE vermittelt Kontakte zu Selbsthilfegruppen und unterstützt und begleitet den Aufbau von neuen Gruppen.
Selbsthilfe BE
Beratungszentrum Biel
Bahnhofstrasse 30 | 2502 Biel/Bienne
T 032 323 05 55
www.selbsthilfe-be.ch
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Seniorenrat
Seniorenrat
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Siegelung
Siegelung
Bei jedem Todesfall muss gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen (Vermögensaufnahme).
Der Siegelungsbeamte (Gemeindeschreiber) wird sich diesbezüglich für einen Termin bei der Vertretung der Erbengemeinsachft melden. In der Regel erfolgt die Aufnahme erst nach der Bestattung.
Folgende Unterlagen sind für die Vermögensaufnahme bereit zu halten:
- Testament (wenn vorhanden)
- Ehe- und/oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
- Kontoauszüge der vorhandenen Konti (per Todestag)
- Versicherungspolicen (Lebensversicherungen o.ä.)
- Adressen der Erben (Vorname, Name, Geb.datum, Adresse)
Download:
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Sozialdienst Schüpfen
Sozialdienst Schüpfen
Der Regionale Sozialdienst Schüpfen (RSD) untersteht dem Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Schüpfen, welcher aus den Verbandsgemeinden Schüpfen, Grossaffoltern, Radelfingen, Rapperswil und Seedorf besteht.
Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden werden bei persönlichen, finanziellen und allgemein rechtlichen Fragen unentgeltlich beraten. Der RSD hilft im Umgang mit Behörden, Institutionen und vermittelt Adressen von Hilfsstellen. Folgende Bereiche werden durch den RSD abgedeckt:
- Alimentenbevorschussung, Alimenteninkasso
- Arbeitssuche, Arbeitslosigkeit, Arbeitsrecht
- Beistands-, Beirats- und Vormundschaftsrecht
- Besuchsrecht
- Budgetplanung/-Beratung
- Kindsschutz
- Erziehung
- Familienkonflikte
- Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, IV
- Konkubinat
- Lehrstellen und Stipendien
- Namensänderungsgesuch
- Persönliche und finanzielle Notlagen
- Pflegeplatz-/Adoptionsabklärungen
- Steuerfragen in Bezug auf Erlasse und Ratenzahlungen
- Suchtprobleme
- Trennung, Scheidung und Mediation
- Mietfragen, Übergangslösungen
- weitere Dienstleistungen der öffentlichen Sozialhilfe
Kontakt
Regionaler Sozialdienst Schüpfen
Dorfstrasse 17
3054 Schüpfen
Tel. 031 879 70 70
Homepage
E-Mail
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Sporthalle Schüpfen - Informationen und Formulare
Sporthalle Schüpfen - Informationen und Formulare
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Suchthilfe und Prävention
Suchthilfe und Prävention
Auch der Regionale Sozialdienst Schüpfen steht Ihnen für die Vermittlung von weiteren Stellen gerne zur Verfügung.
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Tageseltern
Tageseltern
Wohnen Sie in den Gemeinden Diessbach, Grossaffoltern, Radelfingen, Rapperswil, Schüpfen, Seedorf oder Wengi? Suchen Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind?
Der Tageselternverein Mitenand
- bietet Tageseltern den vertraglichen Schutz als Arbeitgeber
- einen einheitlichen Stundenlohn, zusätzlich Ferien- und Feiertagsentschädigung
- regelt die Sozialleistungen und Versicherungen
- erstellt die Rechnungen für die Eltern
- unterstützt Familien, die für ihr Kind/ihre Kinder ausserhalb der Familie ein Betreuungsverhältnis suchen
- bietet einen einkommensabhängigen Tarif
- regelt die Lohnzahlungen an die Tageseltern
- begleitet die Familien
- organisiert einen Einführungskurs für Tageseltern
- bietet Weiterbildungen für alle Eltern an
- und informiert über weitere Kursangebote.
Die Vermittlerin freut sich auf Ihren Anruf.
Zuständige Vermittlerin für alle angeschlossenen Gemeinden:
Claudia Casanova
Jucher 70a
3036 Detligen
031 872 09 52
E-Mail
Geschäftsstelle:
Barbara Marti
Sägestrasse 12a
3054 Schüpfen
031 872 08 72
E-Mail
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Testament / letztwillige Verfügung
Testament / letztwillige Verfügung
Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden.
Der Gemeinderat oder ein Notar ist gesetzlich verpflichtet, das Testament nach dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin den gesetzlichen und eingesetzten Erben zu eröffnen. Deshalb ist es sinnvoll, sein Testament bei einem Notar oder bei der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz zu hinterlegen, damit dieses nach dem Tod sofort zum Vorschein kommt und die Wünsche der verstorbenen Person berücksichtigt werden können.
Personen mit Wohnsitz Schüpfen können Ihr Testament gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 bei der Gemeindeschreiberei deponieren.
Hinterlegung
Übergeben Sie uns das Originaltestament in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adresse der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testamentes persönlich am Schalter oder lassen Sie uns dieses per Post (eingeschrieben) zukommen.
Haben Sie Ihr Testament notariell erstellen lassen, können Sie den Notar mit der Zustellung beauftragen. Falls Sie zu Hause eine Kopie aufbewahren möchten, sollten Sie den Vermerk „Original bei der Gemeinde Schüpfen deponiert“ anbringen.
Herauslösen Testament
Möchten Sie Ihr Testament ändern? Kein Problem, Sie können Ihr Testament jederzeit bei der Gemeindeverwaltung abholen. Bitte melden Sie sich unbedingt vorher telefonisch bei der Gemeindeverwaltung.
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Tierschutz
Tierschutz
Der kantonale Veterinärdienst setzt sich dafür ein, dass die Tierschutzgesetzgebung eingehalten wird.
Es soll mit Nutztieren, Heimtieren sowie Wildtieren in menschlicher Obhut unter Achtung ihrer Würde und ihres Wohlergehens umgegangen werden. Tierschutz setzt Kenntnisse über das Tier voraus.
Tierschutz beginnt bei der Tierhalterin / dem Tierhalter: Nur wer die Bedürfnisse und Verhaltensweisen seiner Tiere kennt, kann sie artgerecht halten. Für das Halten vieler Tierarten und für den gewerbsmässigen Umgang mit Tieren ist eine entsprechende Ausbildung vorgeschrieben.
Kontaktstelle bei Fragen rund um den Tierschutz:
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
info.ved@vol.be.ch
Durch Kontrollen stellt der Veterinärdienst sicher, dass die Tierschutzvorschriften umgesetzt werden. Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die Verstösse gegen die Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung beobachten, unterstützen die Tätigkeit der Behörden.
Rechtliche Grundlagen und Formulare & Merkblätter
Berner Tierschutz
Standortadresse
Oberbottigenweg 72
CH-3019 Bern-Oberbottigen
Telefon: 031 926 64 64 (Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr)
Fax: 031 926 20 96
E-Mail: info@bernertierschutz.ch
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Todesfall - Allgemeine Informationen
Todesfall - Allgemeine Informationen
Download:
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Veranstaltungskalender
Veranstaltungskalender
Hier finden Sie die Übersicht aller Vereinsanlässe, welche gestützt auf die Angaben aus dem Vereinskonvent erstellt wurde.
Neu können die Vereine ihre Veranstaltungen selber erfassen. Sie können Ihren Eintrag anschliessend auch selber verwalten - so ist jederzeitige Aktualität gewährleistet.
Es ist nur die Veröffentlichung von Anlässen, welche in Schüpfen stattfinden, erlaubt.
Bitte beachten Sie:
Bevor Sie eine Veranstaltung erfassen, muss Ihr Verein im Vereinsverzeichnis der Gemeinde eingetragen werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter.
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Vereinsverzeichnis
Vereinsverzeichnis
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Waldhaus Bürglen
Waldhaus Bürglen
Schönes Waldhaus der Burgerkorporation Schüpfen.
40-45 Sitzplätze, Küche mit Geschirrspüler, Cheminée, WC.
Gedeckte Feuerstelle und witterungsgeschützter Sitzplatz.
Zuständigkeiten für das Waldhaus Bürglen:
- Walter Kästli (Administration), 079 203 04 07
- Rosa Schweizer, 031 879 01 29 / 079 437 88 02
- waldhaus.buerglen@hispeed.ch
- Den aktuellen Belegungsplan finden Sie unter diesem Link: Belegungsplan 2025
Weitere Waldhütten in der Umgebung finden Sie im Flyer. Bei Interesse melden Sie sich direkt bei der angegebenen Kontaktperson.
Download:
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Wegweiser zum gut älter werden
Wegweiser zum gut älter werden
Der Wegweiser zum gut älter werden wurde von der Altersbeauftragten und dem Seniorenrat der Gemeinden Grossaffoltern, Schüpfen, Rapperswil ausgearbeitet und behinhaltet wichtige Adressen und Informationen für Seniorinnen und Senioren und deren Angehörige.
Der Wegweiser wird jeweils im November und im Mai elektronisch aktualisiert. Änderungen, Ergänzungen sowie Hinweise auf neue Angebote können der Altersbeauftragten jederzeit gemeldet werden.
Das Dokument kann auf der Webseite eingesehen werden.
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Wildhüter
Wildhüter
Die Wildhüter stehen von 7 Uhr bis 19 Uhr zur Verfügung. Zwischen 19 Uhr und 7 Uhr nimmt die Polizei ihren Anruf entgegen.
Unfall mit Wildtier melden, Fragen zu Wildtieren und Vögeln
Sie wählen die Gratisnummer 0800 940 100. Anschliessend ist eine Durchwahl bis zum zuständigen Wildhüter erforderlich.
Der direkte Kontakt zum Wildhüter ist auch möglich. Für die direkte Wahl zum zuständigen Wildhüter bitte nach Wahl der Hauptnummer die Ansage abwarten und die Ziffern der Nachwahl anschliessend nicht zu schnell wählen.
Wildhüter für Schüpfen:
Michael Rudin 0800 940 100 + 1134
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Wohnsitzbestätigung
Wohnsitzbestätigung
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder online bestellen.
Gebühren: 20.00
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Zivilschutz
Zivilschutz
Der Zivilschutz ist dem Gemeindeverband für öffentliche Sicherheit Region Aarberg (GöS) übertragen. In diesem Verband haben sich 16 Gemeinden des Verwaltungskreises Seeland zusammengeschlossen.
Bei Fragen bezüglich Zivilschutz bitten wir Sie, direkt mit der Geschäftsstelle des Verbandes Kontakt aufzunehmen.
Zivilschutz Region Aarberg
Geschäftsstelle
Bahnhofplatz 10
3250 Lyss
Tel. 032 387 03 05
Fax. 032 387 03 20
E-Mail
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