Nachbarn fahren Nachbarn

In unserer Gemeinde finden nicht alle den direkten Anschluss ans öffentliche Verkehrsnetz. Ebenfalls gibt es keine direkten Verbindungen in die Nachbardörfer (z.B. nach Grossaffoltern oder nach
Rapperswil). Menschen mit eingeschränkter Mobilität – das hat die Corona Krise besonders deutlich
gemacht – sind auf einen Fahrdienst angewiesen.

Der Rotkreuzfahrdienst kann seit der Regionalisierung nur noch einen Teil der Bedürfnisse abdecken (v.a. Fahrten zum Arzt, in Therapien, zu Kuren). Deshalb hat die Gemeinde den Aufbau eines freiwilligen Fahrdienstes für die Gemeinde Schüpfen nach dem Rapperswiler-Modell, «Nachbarn fahren Nachbarn» unterstützt.

«NACHBARN FAHREN NACHBARN»
Ist ein nachbarschaftlicher, freiwilliger, gemeinnütziger Fahrdienst.
Er stellt eine Ergänzung zum bewährten Rotkreuzfahrdienst dar.
Die Fahrten dienen dem sozialen Kontakt und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens.

Vorgehen

  • Wir suchen deshalb in der ganzen Gemeinde freiwillige Fahrerinnen und Fahrer, welche bereit sind, Menschen aus unserer Gemeinde zu: Besuchen, Einkäufen, Medi-Zentrum, Seniorenzentrum, Coiffeur, Gottesdiensten, Abdankungen, etc. zu fahren.
  • Die Fahrerinnen und Fahrer lassen sich in einer Liste eintragen.
  • Dieser Liste sind Telefonnummern/E-Mail-Adressen, geeignete Fahrtage und der mögliche geo-graphische Umkreis für die Fahrten zu entnehmen. Die Liste wird einmal jährlich im Mitteilungs-blatt Schüpfen publiziert, auf der Internetseite der Gemeinde Schüpfen aufgeschaltet und kann auch bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
  • Fahrerinnen und Fahrer engagieren sich freiwillig und entscheiden frei, wann und wie oft sie fah-ren möchten. Bei einer Anfrage hat die Fahrerin/der Fahrer jederzeit das Recht abzulehnen.
  • Es wird eine Spesenentschädigung von CHF 0.70 pro Kilometer empfohlen und direkt nach der Fahrt bezahlt.
  • Aus versicherungstechnischen Gründen müssen die gefahrenen Kilometer erfasst und einmal pro Jahr der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
  • Mitfahrerinnen und Mitfahrer können aus der Liste eine Fahrerin/einen Fahrer frei wählen und anfragen. Sollte diese/dieser verhindert sein, können sie weitere Fahrerinnen/Fahrer aus der Liste anfragen.

Anmeldung

  • Ich melde mich als freiwillige Fahrerin / freiwilliger Fahrer für «Nachbarn fahren Nachbarn» bei der Gemeindeverwaltung und nehme den untenstehenden Text zum Versicherungsschutz zur Kenntnis.
  • Ich erkläre mich damit einverstanden, insbesondere mit der Veröffentlichung meiner Daten auf der Namensliste und dem kollektiven Versicherungsschutz.
  • Fahrerinnen und Fahrer engagieren sich freiwillig und entscheiden frei, wann und wie oft sie fah-ren möchten. Bei einer Anfrage hat die Fahrerin / der Fahrer jederzeit das Recht abzulehnen.
  • Die Spesenentschädigung beträgt pro Kilometer CHF 0.70 (EMPFEHLUNG).
  • Die gefahrenen Kilometer müssen aus versicherungstechnischen Gründen erfasst und einmal im Jahr der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Versicherungsschutz

  • Es besteht eine Kollektivversicherung durch die Gemeinde; Haftpflicht Bonusschutz, Haftpflicht Selbstbehalt, Vollkasko mit Selbstbehalt CHF 500.00, Höchstentschädigung CHF 50'000.00. Daneben gilt wie bei anderen Personen, welche im eigenen Auto mitgeführt werden, die Haftpflicht des Autobesitzers, Unfallversicherung des Verunfallten, Privathaftpflicht je nach Verursacher (der Fahrerin / des Fahrers oder der Mitfahrerin / des Mitfahrers).
 
 

Liste mit den freiwilligen Fahrerinnen und Fahrern

Interessierte Personen können sich weiterhin anmelden und die Lsite wird laufend nachgeführt.

Liste mit den freiwilligen FahrerInnen

Kontakt

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Schüpfen, Linda Grimm, Telefon 031 879 70 80 zur Verfügung.

 
 

Vielen Dank für Ihr Engagement!

Jugend- Kultur- und Sozialkommission

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