Feuerwerk Bewilligung
Gem. Art. 16 Gemeindepolizeireglement vom 2. Juni 2010 ist es ausser am 31. Juli, 1. August und an Silvester untersagt, ohne Bewilligung des Polizeiorgans der Gemeinde (Ortspolizeibehörde), nach 22.00 Uhr Knallkörper und Feuerwerk jeglicher Art abzubrennen.
Möchten Sie dennoch ein Feuerwerk abbrennen (z.B. für ein Hochzeit), dann richten Sie ihr schriftliches Gesuch an die Liegenschafts- und Sicherheitskommission Schüpfen ein.
Folgende Angaben müssen in Ihrem Gesuch enthalten sein:
- Veranstaltungstag und genauer Zeitrahmen
- Gewünschter Veranstaltungsort
- Beschreibung der Aktivitäten, Zweck des Anlasses
- Verantwortliche Person, inkl. Mobilenummer