Abmeldung / Wegzug

  • Abmeldung / Wegzug
  • Gemeindeschreiberei
  • Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz muss spätestens am Tag des Umzugs erfolgen. Die Meldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.


    Wenn Sie Schweizerin oder Schweizer sind, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

    • Amtlicher Ausweis (IDK, Pass, Führerausweis)

     

    Militärpflichtige melden den Wegzug zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär.

     

    Zivilschutzpflichtige melden den Wegzug zudem beim Gemeindeverband öffentliche Sicherheit Regio Seeland.

     

    Wenn Sie Ausländerin oder Ausländer sind, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

    • Ausländerausweis
    • Pass oder Identitätskarte


    Bei einem Wegzug ins Ausland, ist uns der Ausländerausweis (Ausweise B & C) abzugeben. Sowohl für Schweizerinnen und Schweizer als auch für Ausländerinnen und Ausländer gilt, dass nebst der Auslandadresse zwingend auch eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben ist.

    Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort in das Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Fremdenkontrolle Schüpfen abmelden.

     


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