Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin gestützt auf gesetzlichen und reglemantarischen Bestimmungen folgende Angaben bekannt:
- Name / Vorname(n)
- Geburtsjahr
- Heimatort(e)
- Adresse oder Wegzugsdatum und Wegzugsort
Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen, um die Angaben zu erhalten. Diesbezügliche Unterlagen sind der Anfrage beizulegen.
Hinweise:
- Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.
- Listenauskünfte bedingen ein schriftliches Gesuch an den Datenschutzbeauftragten.
Gebühr:
- Fr. 10.00 in Briefmarken oder gegen Rechnung