Adressauskunft

  • Adressauskunft
  • Gemeindeschreiberei
  • Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin gestützt auf gesetzlichen und reglemantarischen Bestimmungen folgende Angaben bekannt:

    • Name / Vorname(n)
    • Geburtsjahr
    • Heimatort(e)
    • Adresse oder Wegzugsdatum und Wegzugsort

     

    Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen, um die Angaben zu erhalten. Diesbezügliche Unterlagen sind der Anfrage beizulegen.
     

    Hinweise:

    • Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.
    • Listenauskünfte bedingen ein schriftliches Gesuch an den Datenschutzbeauftragten.  


    Gebühr:

    • Fr. 10.00 in Briefmarken oder gegen Rechnung

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