Gastgewerbliche Einzelbewilligung

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    Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.

     

    Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen.

     

    Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.


    Hier können Sie die entsprechenden Formulare herunterladen.
     

    Die Verwaltung prüft Ihr Gesuch und leitet dieses an das Regierungsstatthalteramt zur abschliessenden Beurteilung weiter.


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