Ordentliche Einbürgerung
Voraussetzung zur Einreichung eines Gesuchs um ordentliche Einbürgerung ist eine Wohnsitzdauer von mindestens 10 Jahren in der Schweiz, davon mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch in der aktuellen Wohngemeinde, in welcher das Gesuch gestellt wird. Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für die Einbürgerung und führt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Einbürgerungsfragen der Gemeinde Lyss ein Gespräch mit der Gesuchstellerin / dem Gesuchsteller.
Beauftragte für Einbürgerungsfragen: Gemeindeverwaltung Lyss Sandra Läng Marktplatz 6 3250 Lyss 032 387 03 41 sandra.laeng@lyss.ch
Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.
Erleichterte Einbürgung
Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig. Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann bestellt sowie eingereicht werden beim Staatssekretariat für Migration SEM Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern
058 465 11 11
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