Einbürgerung - Informationen

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    Ordentliche Einbürgerung

    Voraussetzung zur Einreichung eines Gesuchs um ordentliche Einbürgerung ist eine Wohnsitzdauer von mindestens 10 Jahren in der Schweiz, davon mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch in der aktuellen Wohngemeinde, in welcher das Gesuch gestellt wird.

    Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für die Einbürgerung und führt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Einbürgerungsfragen der Gemeinde Lyss ein Gespräch mit der Gesuchstellerin / dem Gesuchsteller.

     

    Beauftragte für Einbürgerungsfragen:
    Gemeindeverwaltung Lyss
    Sandra Läng
    Marktplatz 6
    3250 Lyss
    032 387 03 41
    sandra.laeng@lyss.ch

     

    Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.

     

    Erleichterte Einbürgung

    Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig.

    Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann bestellt sowie eingereicht werden beim
    Staatssekretariat für Migration SEM
    Quellenweg 6
    3003 Bern-Wabern

    058 465 11 11


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