Bei Abstimmungen und Wahlen wird in Schüpfen sowohl für die Ausmittlung der Resultate als auch den Urnendienst ein ständiger Abstimmungs- und Wahlausschuss eingesetzt.
Der Ausschuss besteht aus den folgenden Mitgliedern:
Der Ausschuss wird bei Bedarf mit nicht ständigen Mitgliedern erweitert. Gemäss dem kantonalen Gesetz über die politischen Rechte sind alle Stimmberechtigten verpflichtet, bei Bedarf periodisch als nicht ständige Mitglieder eines Stimmausschusses zu amten.
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