Baupolizei

  • Baupolizei
  • Bauverwaltung und Energie
  • Die Bauvorschriften sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens und natürlich auch bei der Ausführung des Bauvorhabens einzuhalten. Die Vorschriften des kant. Baugesetzes dienen der Sicherheit, Ordnung und Gesundheit.

    Bei Verstössen gegen das öffentliche Baurecht muss von Amtes wegen eingegriffen und es können Massnahmen wie auch Bussen verfügt werden.

     

    Die Baupolizei ist Sache der zuständigen Gemeindebehörde (Bauverwaltung und Bau- und Planungskommission).

     

    Das Nachbarrecht bezüglich Grenzabstände von Bauten und Pflanzungen stellt Privatrecht dar und ist im EG zum ZGB (Art. 79 ff) geregelt. Für die Beurteilung sind die zivilrechtlichen Instanzen zuständig.


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