Stundung / Zahlungsvereinbarung

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  • Steuerbüro
  • Ist die Zahlung der geschuldeten Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, so können Zahlungsfristen allenfalls erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden.

    Bitte wenden Sie sich hierzu an die kantonale Steuerverwaltung.


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