Personalreglement, Teilrevision
03.07.2026
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16.12.1998 (BSG 170.111) und den Beschluss des Gemeinderates vom 22. April 2026 wird über die Genehmigung der Teilrevision des Personalreglements sowie dessen Inkraftsetzung per 1. Juli 2026 informiert.
Beschlüsse des Gemeinderates zu Gemeindereglementen unterstehen gemäss Art. 15 Abs. 6 des Organisationsreglements (OgR) dem fakultativen Referendum. Gemäss Art. 32 OgR können mindestens 2% der Stimmberechtigten durch Unterschrift innert 30 Tagen seit Bekanntmachung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates der Gemeindeversammlung unterbreitet werden muss (fakultatives Referendum). Vorliegend handelt es sich um eine Teilrevision des Personalreglements.
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf oder können hier eingesehen werden.
Die Unterschriften für das fakultative Referendum sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 17, 3054 Schüpfen einzureichen. Unterschriftenlisten werden bei Bedarf von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.