Waldbrandgefahr - Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

16.04.2020

Im Kanton Bern herrscht aufgrund der Trockenheit grosse Waldbrandgefahr. Deshalb gilt im ganzen Kanton ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Alle Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf im ganzen Kanton untersagt.


Bei Wind auf Feuer verzichten

Ausserhalb der Verbotszonen darf Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind muss ganz darauf verzichtet werden. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.


Weitere Informationen
Das Amt für Wald des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise sind unter www.be.ch/waldbrandgefahr zu finden.

Für Fragen im Zusammenhang mit dem Feuerverbot steht das zuständige Regierungsstatthalteramt Seeland während den Bürozeiten unter 031 636 30 00 oder von 17 bis 20 Uhr die Hotline unter 031 635 23 53 zur Verfügung.

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