Informationsanlass neues kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzer/innen kennen

06.03.2023

Das revidierte Energiegesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Ausland-abhängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Die Bauverwaltung organisiert am

Mittwoch, 22. März 2023, 19.30 Uhr
Kirchgemeindesaal Hofmatt, Schüpfen

Referent: Kurt Marti, Ingenieurbüro für Energie und Umwelt

ein Informationsanlass über das neue kantonale Energiegesetz. Das revidierte Energiegesetz trat am 01. Januar 2023 in Kraft. Die Vorgaben zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoss zu verringern, die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen, die Auslandab-hängigkeit zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

1. Was ändert für Umbauten / Erweiterungen?
2. Was ändert für Neubauten?
3. Einführung gewichtete Gesamtenergieeffizienz
4. Notfallersatz Heizung
5. Ersatz Elektroboiler
6. Verbot Elektroheizungen ab 2031
7. Meldungspflicht Heizungsänderungen bei Gemeinde über eBau
8. Meldungspflicht Solaranlagen bei der Gemeinde über eBau
9. eBau

Wir freuen uns alle Interessierten am Anlass begrüssen zu dürfen.

Freundliche Grüsse
Bauverwaltung Schüpfen

Flyer Informationsanlass

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