Ortsplanungsrevision - Nachträgliche öffentliche Auflage der Änderungen

15.10.2021

Nach der 1. öffentlichen Auflage wurden einige Änderungen an den Planungsinstrumenten vorgenommen. Die Gemeindeversammlung hat die revidierte Ortsplanung inkl. diese Änderungen am 8. September 2021 beschlossen.

Gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 bringt der Gemeinderat die folgenden nachträglichen Änderungen der Ortsplanungsrevision zur öffentlichen Auflage:

– Zonen- und Schutzzonenplan, Ortsteil Schüpfen: Anpassung der Zonengrenze der Parz. Nrn. 3039 und
  3040 (Gewerbezone / Wohn- und Gewerbezone) an neue Parzellengrenze.
– Zonen- und Schutzzonenplan, Ortsteil Ziegelried: Anpassung Einzonungsfläche (Wohn- und Gewerbezo-
  ne) auf Parz. Nr. 382 und Verzicht auf Auszonungsfläche (Landwirtschaftszone) auf Parz. Nr. 358.
– Zonen- und Schutzzonenplan, Ortsteil Schüpberg: Wieder-Zuweisung Schulhaus auf Parz. Nr. 243 in die
  ZöN 4.
– Zonenplan Gewässerräume und Naturgefahren: Anpassung Gewässerraum Bühlgrabenbach im Bereich der
  Parz. Nrn. 3175 und 3173.
– Zonenplan Gewässerräume und Naturgefahren: Anpassung Gewässerraum Lyssbach auf Parz. Nr. 3684.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Oktober 2021 bis zum 15. November 2021, bei der Gemeinde-verwaltung Schüpfen öffentlich auf. Im gleichen Zeitraum sind die Akten auch online auf der Gemeindeweb-site unter www.schuepfen.ch einsehbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die nachträglichen Änderungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Schüpfen einzureichen.


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