27.07.2018
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Der Kanton Bern hat de Lage am 30.7.2018 erneut beurteilt. Im Kanton Bern bleibt das Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe aufrecht erhalten, da grosse Gefahrenstufe besteht. In gewissen Teilen des Kantons gilt das komplettes Feuer- und Feuerwerksverbot.
Die Gemeinde Schüpfen hält sich an die Vorgaben des Kantons und insbesondere an die Weisungen des Regierungstatthalteramtes Seeland für den Verwaltungskreis Seeland.
Diese sehen für den Verwaltungskreis Seeland wie folgt aus:
Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter). Im Wald und in Waldesnähe sind das Entfachen von Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk untersagt.
Ausserhalb der Verbotszone sind folgende Verhaltensregeln zu beachten:
Das Feuerwerk in Schüpfen anlässlich der Bundesfeier kann unter Kontrolle der Feuerwehr durchgeführt werden, sofern sich die Ausgangslage nicht weiter verschärft und anderweitige Weisungen erteilt werden.
Die Bundesfeier in Schüpfen findet wie geplant statt.
Medienmitteilung des Kantons Bern vom 30.7.2018
Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr inkl. Gefahrenkarte