Feuerwerksverbot/Feuerverbot
23.07.2026
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern.
Generelles Feuerwerksverbot
Das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen (inkl. Kleinst-Knallkörpern und Raketen), das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern ist generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen.
Aufruf zu grosser Vorsicht
Ausserhalb der Feuerverbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Weitere Details finden Sie unter:
www.be.ch/waldbrandgefahr
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