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Feuerwehrreglement, Änderung Anhang 2 Sold & Entschädigungen

10.11.2022

Die Einwohnergemeinde Schüpfen bringt folgende Änderung des Feuerwehrreglementes zur Kenntnis: - Änderung von Anhang 2 (Sold und Entschädigungen; Abschnitt 1, 2, 4) Inkraftsetzung rückwirkend per 1. Januar 2022

Den Publikationstext sowie die detaillierten Änderungen im Feuerwehrreglement entnehmen Sie den folgenden Dokumenten:

Gegen den Beschluss der Sicherheitskommission kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amthaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg, erhoben werden.