Elektronisches Baubewilligungsverfahren "eBau" ab 1. März 2022 obligatorisch

02.03.2022

Mit eBau steht eine zentrale elektronische Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch.

Ab dem 1. März 2022 wird die Abwicklung der Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern nur noch mittels eBau möglich sein.

Das Baugesuch wird im eBau-Portal ausgefüllt. Die Pläne sowie die erforderlichen Beilagen werden ins eBau-Portal hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt. Es ist anschliessend bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.

Um ein Baugesuch im eBau-Portal erstellen zu können, ist wie folgt vorzugehen:

  1. Anmeldung unter www.belogin.ch.
  2. Unter Umwelt und Boden → eBau auf „zu eBau“ klicken.
  3. Freischaltcode eingeben und bestätigen.
  4. „Neues Dossier“ oder „Dossier bearbeiten“ anklicken.


Für die Verwendung von eBau ist ein BE-Login erforderlich. Falls Sie noch über keinen BE Login-Zugang verfügen, müssen Sie sich zuerst unter www.belogin.ch registrieren.

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung (bauverwaltung@schuepfen.ch / 031 879 70 80).

Weitere Informationen und ein Erklärvideo finden Sie hier.

Bauverwaltung Schüpfen

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