Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle

04.04.2025

Der Gebührentarif für die Feuerungskontrolle vom 26. April 2017 wird per 31. Juli 2025 aufgehoben. Der Vollzug der Feuerungskontrolle liegt ab dem 1. August 2025 in der Zuständigkeit des Kantons.

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