Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

04.01.2024

Geringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet Saurenhorn Parzellen Nr. 2638 und 1010, Arrondierung Siedlungsraum.

Der Gemeinderat Schüpfen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 05. Januar 2024 bis 05. Februar 2024 in der Gemeindeschreiberei Schüpfen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Schüpfen unter News verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Schüpfen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.


Schüpfen, 03. Januar 2024

Der Gemeinderat


Erläuterungsbericht

Geringfügige Änderung des Zonenplanes


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