Seit vielen Jahren gibt es in Schüpfen den Hilfsfonds Schüpfen. Der Fonds wird durch die Gemeindeverwaltung verwaltet. Dieses Geld wird ausschliesslich in der Gemeinde Schüpfen eingesetzt.
Wer in eine finanzielle Notlage gerät und punktuelle Unterstützungsleistungen braucht, muss bei der Jugend-, Kultur- und Sozialkommission Schüpfen ein Gesuch einreichen. Der Hilfsfonds Schüpfen unterstützt Personen mit Wohnsitz in Schüpfen, welche nahe am Existenzminimum leben (gemäss SKOS).
Dieses wird der Jugend-, Kultur- und Sozialkommission (JKS) vorgelegt, welche anschliessend darüber entscheidet, ob der Betrag bezahlt werden kann, ob ein Teilbetrag entrichtet werden kann oder ob das Gesuch nicht gerechtfertigt ist.
Die Mittel des Hilfsfonds Schüpfen können für folgende Leistungen eingesetzt werden:
Übernahme von Rechnungen für
- Musik- und Sportkurse, Lagerkosten
- Nachhilfestunden / Aufgabenhilfe
- Kinderbetreuung, Familienhilfe
- Beiträge an hohe Kosten mit vorliegendem Finanzierungsplan
- Abgabe von Einkaufsgutscheinen/Kleidergutscheinen
Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt werden und kann bei der Gemeindeverwaltung Schüpfen abgegeben werden. Die JKS wird dieses prüfen.