Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Schüpfen am 15. Dezember 2023 beschlossene geringfügige Zonenplanänderung Saurenhorn in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 4. März 2025 genehmigt. Die Zonenplanänderung tritt am Tag nach dieser Publikation am 17. Mai 2025 in Kraft.
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis III, legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i.V.m. Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich und / oder digital auf der Plattform mitzuteilen.
2023 haben 13 Seeländer Gemeinden unter der Leitung der Gemeinde Pieterlen ein gemeinsames Neophytensack-Projekt lanciert, um gegen invasive Neophyten vorzugehen. Invasive Neophyten sind fremdländische Pflanzenarten, die sich bei uns stark ausbreiten. Sie verdrängen einheimische Arten und schaden der Biodiversität oder können gesundheitliche Probleme verursachen. Eine konsequente Bekämpfung ist wichtig, damit sie sich nicht weiter vermehren und ausbreiten können.
Im Hinblick auf die bevorstehende Gemeindeversammlung am 4. Juni 2025, bei der ein Kreditantrag für ein Vorprojekt gestellt wird, wird den Schüpfenerinnen und Schüpfenern die Gelegenheit gegeben, sich vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation auf dem Unter- und Mittelstufen-Areal zu machen.
Die Gemeindeverwaltung ist über die Ostertage wie folgt geschlossen:
Der Anlass findet am Freitag, 12. September 2025 in mehreren Gemeinden des Kantons Bern statt. So auch bei uns in Schüpfen. In dieser Nacht werden die Strassenbeleuchtungen mit Ausnahme der Strassenbeleuchtungen entlang der Kantonsstrassen und weitere Beleuchtungen, für einmal nicht eingeschaltet.
Lesen Sie nachfolgend wichtige Informationen zur Asiatischen Hornisse vom INFORAMA.
Der Gemeinderat Schüpfen hat per 1. Januar 2025 eine Erhöhung der Abwassergebühren auf CHF 3.20 pro m3 (bisher CHF 2.70) und eine Erhöhung der Wassergebühren auf CHF 2.00 pro m3 (bisher CHF 1.00) beschlossen. Die angepassten Tarife können bei der Gemeindeverwaltung oder nachfolgend eingesehen oder bezogen werden.
Der Gemeinderat hat auf Antrag der Schulkommission per 1. Januar 2025 die neue Funktion Leitung Bildung mit einem Pensum von 30% eingeführt. Diese neue Funktion wird von der Hauptschulleiterin Stephanie Suhr übernommen. Weitere Ausführungen können der Medienmitteilung entnommen werden.
Die Pro Senectute bietet einen Steuererklärungsdienst für Personen ab dem 60. Lebensjahr an.