Sektionschef - Kontaktangaben

  • Sektionschef - Kontaktangaben
  • Gemeindeschreiberei
  • Wohnortswechsel

    • Beim Wegzug in eine andere Gemeinde ist das Dienstbüchlein dem zuständigen Sektionschef des alten Wohnortes zur Eintragung der Abmeldung vorzuweisen oder einzusenden.
    • Die Anmeldung am neuen Wohnort hat innert 14 Tagen seit der Abmeldung zu erfolgen. Das Dienstbüchlein ist dem zuständigen Sektionschef zur Eintragung der Anmeldung und der neuen Adresse vorzuweisen oder einzusenden.
    • Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen unter Vorweisung oder Einsendung des Dienstbüchleins zu melden.

     

    Kontakt:
    Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern
    Abteilung Militär
    Papiermühlestrasse 17v
    Postfach
    3000 Bern 22
    Tel. 031 636 05 50
    E-Mail


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