Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen)

  • Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen)
  • Gemeindeschreiberei
  • Wenn Sie die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund planen, ist hierzu eine Bewilligung des Gemeindepolizeiorgans erforderlich.

     

    Ihr Gesuch für die Durchführung einer entsprechenden Veranstaltung reichen Sie bitte spätestens 30 Tage vorher schriftlich beim Gemeinderat ein. Das Gesuch muss die folgenden Angaben beinhalten:

    • Veranstaltungstitel
    • Veranstaltungsort
    • Veranstaltungsbeginn und -ende
    • Veranstaltungsprogramm
    • Erwartete Besucherzahl
    • Veranstaltende Organisation
    • Verantwortliche Person

     

    Die Miete für die beanspruchte Fläche wird gestützt auf Art. 23 des Gebührenreglements festgelegt.


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