Ausländische Erwerbstätige

  • Ausländische Erwerbstätige
  • Gemeindeschreiberei
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (ohne EU/ EFTA)

    Auskünfte und Einreichungsstelle für Stellenantrittsgesuche:

    beco Berner Wirtschaft
    Ausländische Erwerbstätige
    Laupenstrasse 22
    3011 Bern
    Tel. 031 633 58 10
    Fax 031 699 58 02
    info.arbeit@vol.be.ch
    www.vol.be.ch/beco


    Melde- und Bewilligungsverfahren für EU- / EFTA-Angehörige

    Kurzfristige Erwerbstätigkeit bis höchstens 90 Arbeitstage pro Jahr:
    Aufenthaltsbewilligung ist nicht nötig, jedoch eine Meldung an das beco Berner Wirtschaft, Laupenstr. 22, 3011 Bern Tel. 031 633 58 44

    Erwerbstätigkeit über 90 Arbeitstage pro Jahr:

    • Ausweispapier oder Fotokopie davon mit Anstellungsbestätigung an die Migrationsbehörde am Sitz des Arbeitgebers senden.
    • Prüfung und bei positivem Entscheid versenden einer schriftliche Zusicherung.
    • Der Arbeitnehmende meldet sich vor Arbeitsbeginn bei der Fremdenkontrolle seines Wohnortes an und erhält dann die EU-/EFTA-Bewilligung.
    • Der Arbeitnehmende meldet sich vor Arbeitsbeginn mit Ausweispapier und Anstellungsbestätigung sowie Mietvertrag bei den Einwohnerdiensten an seinem Wohnort
    • Prüfung und bei positivem Entscheid erhält der Antragsteller die EU-/EFTA-Bewilligung


    Migrationsdienst des Kantons Bern
    Eigerstrasse 73
    3011 Bern
    Call Center Tel. 031 633 53 15


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