Lohnausweis - Informationen

  • Lohnausweis - Informationen
  • Steuerbüro
  • Im Merkblatt der kantonalen Steuerverwaltung sind für Sie die wichtigsten Informationen enthalten und die wesentlichen Fragen, die sich für Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausstellen von Lohnausweisen stellen, beantwortet.

    Die Lohnausweise sind jeweils bis 31. Januar an folgende Adresse einzureichen:

    Steuerverwaltung des Kantons Bern
    Bedag Informatik
    Scanning Lohnausweise
    Engehaldenstrasse 12
    Postfach 5121
    3001 Bern

    Auf der Homepage der Schweizerischen Steuerkonferenz finden Sie weitere Unterlagen wie

    • Lohnausweisformular (verschiedene Sprachen)
    • detaillierte Wegleitungen (Kurz- und Langversion)
    • Software

    und weitere dienliche Informationen.


Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen