Pflegekinderaufsicht

Kinder haben Rechte: Recht auf Versorgung, auf Schutz und Mitsprache, wie es auch die UN-Konvention über die Rechte des Kindes festhält. Der Staat verpflichtet sich, die Rechte und darunter insbesondere den Schutz der Kinder zu verwirklichen.

Der Schutz der Pflegekinder ist im Kanton Bern in der Pflegekinderverordnung (PVO) vom 4. Juli 1979 geregelt. Im Herbst 2005 hat der Grosse Rat die Bewilligungspflicht für Tageseltern aufgehoben und durch eine Meldepflicht ersetzt. Wer demnach Kinder in der Tagespflege betreuen will, muss keine Bewilligung mehr einholen, aber sich unter bestimmten Bedingungen bei der zuständigen Stelle melden.

„Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter 12 Jahren regelässig gegen Entgelt tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, ist bei der zuständigen Vormundschaftsbehörde meldepflichtig. Diese Meldepflicht, gilt wenn das Betreuungsangebot an mindestens einem Tag 5 Stunden übersteigt.“

Die Sozialbehörde hat für die Begleitung der gemeldeten Betreuungsplätze eine Fachperson für die Pflegekinderaufsicht bestimmt. Diese ist verpflichtet, einmal im Jahr alle gemeldeten Familien zu besuchen. Dabei steht das Zuhören, die Beratung und Unterstützung im Vordergrund. Kinderbetreuung ist eine grosse Herausforderung und durch die Entwicklung des Kindes einem dauernden Wandel unterworfen. Von den Tageseltern wird sehr viel Geduld und Flexibilität verlangt. Der Besuch der Fachperson ist nicht als Kontrolle zu verstehen, sondern als Unterstützung im Bemühen, individuelle kindliche Bedürfnisse und Betreuung in Einklang zu bringen.

Kontakt:
Pflegekinderaufsicht
Ursula Buchs
Rohrmattweg 5
3054 Schüpfen

Tel. 031 879 07 96
E-Mail

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