Nachführung Archäologisches Inventar aller Gemeinden

08.11.2021

Das Amt für Kultur hat das Archäologische Inventar nachgeführt. Dieses liegt nun erneut zur Einsichtnahme auf.

Auf die öffentliche Einsichtnahme des nachgeführten Archäologischen Inventars folgt nun die Publikation der Verfügung über über den Erlass des nachgeführten Archäologischen Inventars durch das Amt für Kultur.

Die Frist für die schriftliche und begründete Einreichung von Beschwerden (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern dauert vom Montag, 8. November 2021 bis und mit Dienstag, 7. Dezember 2021 (30 Tage).

In der Gemeinde Schüpfen gab es im Rahmen der öffentlichen Einsichtnahme keine Änderungen am Inventarauszug und an den Karten der archäologischen Fundstellen und Schutzgebiete. Aus diesem Grund wird das Dossier über die Archäologischen Fundstellen ohne Änderungen erneut veröffentlicht.

Die Unterlagen können auch ausgedruckt auf Papier beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern vom 8. November 2021 bis am 7. Dezember 2021 nach vorheriger Anmeldung (adb.bauen@be.ch oder 031 633 98 98) eingesehen werden.


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