Maskentragpflicht in der Verwaltung

09.10.2020

Ab dem 12. Oktober 2020 gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Die Maskentragpflicht gilt vorerst bis am 31. Januar 2021.

Deshalb gilt auch in der Gemeindeverwaltung Schüpfen ab dem 12. Oktober 2020 eine Maskentragpflicht. Wir bitten Sie, dies bei Ihrem nächsten Besuch zu berücksichtigen und ihre Maske vor dem Eintreten in die Gemeindeverwaltung aufzusetzen.


Vielen Dank!


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