Hundeaufsicht

24.11.2021

In letzter Zeit haben sich Reklamationen bezüglich Verunreinigungen durch Hundekot und Einhaltung der Leinenpflicht wieder vermehrt.

Die Einwohnergemeinde Schüpfen weist Hundehalter*innen auf die gesetzlichen Bestimmungen im Hundegesetz vom 27.03.2012 hin, wonach gemäss Art. 5 und Art. 10 Hundegesetz unter anderem folgende Grundsätze einzuhalten sind:

  • Hunde sind so zu halten, dass Menschen und Tiere nicht belästigt oder gefährdet werden.
  • Hunde im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen und unter Kontrolle zu halten sind.
  • Wer einen Hund ausführt, hat dessen Kot zu beseitigen.

Des Weiteren weisen wir sie darauf hin, dass unter anderem in folgenden Fällen eine Leinenpflicht gilt (Art. 7 Best. a-e HunG):

  • beim Fehlen anderer wirksamer Kontrollmöglichen
  • auf Schulanalgen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Bahnhöfen
  • beim Betreten von Weiden auf denen sich Nutztiere aufhalten
  • auf Anordnung im Einzelfall

Bitte beachten Sie die aufgeführten Vorschriften. So Schützen Sie Ihr Tier und auch Ihre Mitmenschen.

Vielen Dank für die Kenntnisnahme.

Sicherheitskommission

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