Anerkennung

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  • Gemeindeschreiberei
  • Sie sind mit der Mutter Ihres Kindes nicht verheiratet und möchten deshalb eine Vaterschaftsanerkennung machen, um auch rechtlich als Vater zu gelten?

     

    Mit diesem unwiderruflichen Schritt haben Sie die rechtliche Verwandtschaft mit Ihrem Kind begründet. Dies bedeutet, dass Ihr Kind Ihnen gegenüber nun erbberechtigt ist und Anspruch auf Unterhalt hat.

     

    Bitte wenden Sie sich hierzu an das Zivilstandsamt Ihrer Wahl.


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