Siegelung

  • Siegelung
  • Gemeindeschreiberei
  • Bei jedem Todesfall muss gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen (Vermögensaufnahme).

    Der Siegelungsbeamte (Gemeindeschreiber) wird sich diesbezüglich für einen Termin bei der Vertretung der Erbengemeinsachft melden. In der Regel erfolgt die Aufnahme erst nach der Bestattung.

    Folgende Unterlagen sind für die Vermögensaufnahme bereit zu halten:

    • Testament (wenn vorhanden)
    • Ehe- und/oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
    • Kontoauszüge der vorhandenen Konti (per Todestag)
    • Versicherungspolicen (Lebensversicherungen o.ä.)
    • Adressen der Erben (Vorname, Name, Geb.datum, Adresse)

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