Leichenpass

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  • Gemeindeschreiberei
  • Soll eine verstorbene Person ins Ausland transportiert werden, ist hierfür ein sogenannter Leichenpass erforderlich. Es ist zu beachten, dass der Sarg nicht vor 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes versiegelt werden darf.

     

    Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihr Bestattungsunternehmen oder direkt an die Gemeindeverwaltung (Tel. 031 879 70 80).


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