Handlungsfähigkeitszeugnis

  • Handlungsfähigkeitszeugnis
  • Gemeindeschreiberei
  • Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken, Versicherungen oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

    Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über.
     

    Zuständige KESB für Schüpfen:
    Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland
    Stadtplatz 33
    Postfach 29
    3270 Aarberg

    Tel.  031 636 30 30  
    Fax   031 634 51 96
    E-Mail

     

    Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis?

    • Das Gesuch ist bei der KESB direkt am Schalter, per Post oder über die E-Mailadresse einzureichen.
    • Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes beizulegen.


    Gebühren:
    Fr. 20.00 (bei Barzahlung)
    Fr. 30.00 (bei Versand und Rechnungsstellung)

     

    Weitere Informationen entnehmen Sie diesem Merkblatt.
     

     


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