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Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten zweimal jährlich zur Versammlung ein. Im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu beschliessen, im zweiten Halbjahr, um den Voranschlag der Laufenden Rechnung, die Gemeindesteueranlage, den Ansatz der Liegenschaftssteuer, die Hundetaxen und die Gemeindeabgaben zu beschliessen. Erfordern es die Geschäfte, können zusätzliche Versammlungen einberufen werden. Zudem kann ein Zehntel der Stimmberechtigen innert 60 Tagen die Einberufung einer Versammlung verlangen. Die Versammlungen werden so angesetzt, dass möglichst viele Stimmberechtigte daran teilnehmen können. Über die an der Versammlung traktandierten Geschäfte werden die Stimmberechtigten ca. drei Wochen vor der Versammlung mit einem Mitteilungsblatt informiert.
| Kompetenzen: | Die Versammlung beschliesst: - Annahme und Abänderung aller Gemeindereglemente,
- die Aufhebung von Reglementen,
- Voranschlag der laufenden Rechnung, Gemeindesteueranlage, Ansatz Liegenschaftssteuer, Hundetaxen und Gemeindeabgaben,
- Gemeinderechnung,
- die Errichtung oder Aufhebung vollamtlicher Stellen,
- Schulen zu errichten oder aufzuheben,
Sofern Fr. 200'000.— übersteigend: - neue Ausgaben,
- von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte,
- Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen,
- Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken,
- Anlagen in Immobilien,
- finanzielle Beteiligung an Unternehmungen, gemeinnützigen Werken und dergleichen,
- Verzicht auf Einnahmen,
- Gewährung von Darlehen, die nicht sichere Anlagen darstellen
- Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert.
- Entwidmung von Finanzvermögen,
- Die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Dritte.
- in einen Gemeindeverband einzutreten oder aus diesem auszutreten und über deren Reglemente,
- die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden,
- über bezifferbare Initiativen bis Fr. 1‘000'000.—.
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| Voraussetzungen: | Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Schüpfen angemeldet sind, sind freundlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner haben Gelegenheit, der Gemeindeversammlung als Gäste zu folgen. |
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